Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Programm 455-E
Zuschuss für einen besseren Einbruchschutz
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Einbruchschutz erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Kurze Zusammenfassung
- Zuschuss bis zu 1.600 Euro
- Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Für Eigentümer und Mieter
- Sie können alternativ einen Kredit beantragen
Was wird gefördert?
Rund um Ihr Wohneigentum werden Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen gefördert.
Dazu gehören der Einbau von:
- einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen
- Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmenden Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Für was kommt dieses Förderprodukt nicht in Frage?
- baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder). Diese werden nur noch im Produkt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- einbruchshemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren.
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind, eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind oder Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Konditionen
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Beispiel: Sie wollen einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitionszuschuss von 600 Euro.
| förderfähige Investitionskosten | Höhe Ihres Zuschusses |
|---|---|
| weniger als 500 Euro | kein Zuschuss |
| 500 Euro bis 1.000 Euro | 20 % |
| über 1.000 Euro bis 15.000 Euro | 10 % |
| darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten | kein Zuschuss |
Ist die eigene Arbeitsleistung oder die privater Helfer förderfähig?
Nein! Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt wird.
Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgt und über die Rechnung des Fachunternehmens nachgewiesen wird. Es empfiehlt sich vorab in jedem Fall eine fachkundige Beratung durch das beauftragte Fachunternehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass adäquates Material verbaut wird.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan