GutachtenGutachten

Privatgutachten

Privatgutachten werden im Falle von Bauabnahmen, baubegleitender Qualitätskontrolle und im Falle von Bauschäden durchgeführt.

Ein Privatgutachten ist nicht rechtsverbindlich, stellt jedoch eine wichtige Grundlage für ein eventuell erforderliches Gerichtsverfahren dar. Aber auch bei der Prüfung und als Argumentation gegen ein bereits vorliegendes Gerichtsgutachten ist oftmals ein Privatgutachten erforderlich.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden direkt von den Amts- und Landgerichten beauftragt.

Die dort gestellten Fragen werden oftmals durch ein vorab eingeholtes Privatgutachten präzisiert. Gerichtsgutachten werden meist von ö.b.u.v. Sachverständigen neutral, objektiv und unabhängig erstellt.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein Sonderfall eines Privatgutachtens.

Auftraggeber sind beide streitenden Parteien. Die Ergebnisse des Schiedsgutachten sind rechtsverbindlich, womit ein späteres Gerichtsverfahren vermieden werden soll. Dies spart den beiden Parteien in erster Linie Zeit und Kosten.

  • Beratung beim Immobilienerwerb
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Bewertung von Immobilien
  • Ermitteln von Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Begutachten und Instandsetzen von Mängeln und Schäden

Energieberatung ist günstiger als man denkt!

Mit der Hilfe eines Energieberaters können Haushalte oder Unternehmen aufdecken, wo und wie sie in ihrem Gebäude Energie einsparen können. Zudem ist ein Energieberater Pflicht für die Förderung beim Heizungswechsel.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Sprechen Sie uns an!

Dipl.-Ing. Bernd BosanDipl.-Ing. Bernd Bosan

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